Zwei junge Leute stehen vor mir am Küchentisch, die Gehaltsabrechnung in der Hand, und verstehen die Welt nicht mehr. Bruttolohn 2.400 Euro, ausgezahlt 1.830. Dazwischen steht eine Zeile, die keiner von beiden je erklärt bekommen hat: „Kost und Logis, Sachbezug". Sie hatten angenommen, das Zimmer im Personalhaus sei ein Geschenk des Betriebs. War es nicht.
Genau hier liegt der ganze Ärger begraben. Der Begriff Kost und Logis klingt nach einer alten Redewendung aus dem Handwerkerhaus, nach Gesindeordnung und Wandergesellen. Tatsächlich steckt er heute mitten in der Lohnabrechnung, in der Steuererklärung und im Streit um den Mindestlohn. Wer ihn nicht versteht, verliert Geld.
Wichtige Erkenntnisse
- Kost und Logis bedeutet Verpflegung und Unterkunft – nichts Mystisches, nur zwei Dinge, die der Arbeitgeber stellt.
- Die Schreibweise ist fest: Kost groß, Logis groß, das Wort Logis bleibt in der Mehrzahl unverändert.
- Stellt der Betrieb Mahlzeiten und Zimmer kostenlos, gilt das steuerlich als Sachbezug – es wird wie Lohn behandelt.
- Die amtlichen Pauschalen für Mahlzeiten werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie die Werte für Ihr Abrechnungsjahr, statt alten Zahlen zu vertrauen.
- Beim Zimmer gibt es keinen bundesweit einheitlichen Pauschalbetrag, sondern eine Bewertungsgrenze – der häufigste Fehler in der Praxis.
- „Frei" heißt nicht automatisch „gratis": Ob etwas abgezogen werden darf, hängt von Vertrag und Satzung ab.
Was Kost und Logis eigentlich bedeutet – und warum der Begriff nie verschwunden ist
Verpflegung und Unterkunft. Mehr sagt das Wort nicht. Kost kommt von dem, was auf den Tisch kommt, Logis vom französischen logis für die Bleibe. Die Aussprache hat sich das Französische bewahrt: [kɔst ʊnt loˈʒiː], mit weichem „sch" am Ende. Ich höre regelmäßig Leute „Lo-giss" sagen. Klingt logisch. Ist falsch.
Woher die Verbindung stammt
Die Formel ist ein Erbstück aus einer Zeit, in der Lohn zu großen Teilen nicht in Münzen bestand. Ein Knecht bekam wenig Bargeld, dafür ein Bett im Gesindehaus und drei Mahlzeiten am Tisch der Familie. Wer heute in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft arbeitet, kennt die Reste davon noch: Saisonkräfte im Personalzimmer, das Frühstück im Speisesaal, der Abzug auf dem Lohnzettel.
Sprachlich interessant: Logis ist im Deutschen unveränderlich. Es heißt nicht „die Logisse", nicht „des Logis' " im Sinne einer Mehrzahl. Ein Logis, zwei Logis. Punkt.
Wie sagt man das auf Englisch?
Zwei Varianten sind gebräuchlich, und sie sind nicht deckungsgleich. „Board and lodging" ist die britische Form, „room and board" die amerikanische. Wer im Bewerbungsgespräch mit einer englischsprachigen Firma über ein Stellenangebot im Ausland spricht, sollte „accommodation and meals included" sagen – das versteht jeder ohne Nachfragen. Im Französischen heißt es le gîte et le couvert, im Italienischen vitto ed alloggio. Die alten Formeln überleben überall dort, wo jemand ein Bett und ein Essen schuldet.
Wie schreibt man „Kost und Logis" – und was hat es mit „frei" auf sich?
Die Frage bekomme ich oft per Mail, meist von Leuten, die eine Stellenanzeige oder eine Rechnung tippen. Die Antwort ist unspektakulär, aber sie hat zwei Stolperstellen.
Die Großschreibung
Beide Substantive werden großgeschrieben: Kost und Logis. Das kleine „und" dazwischen bleibt klein, auch wenn die ganze Wendung als feste Verbindung auftritt. Ein häufiger Fehler in Anzeigen ist „Kost und logis" – Logis ist ein Nomen, da gibt es nichts zu diskutieren. Die zweite Falle: Manche schreiben „Kost & Logis" mit Kaufmanns-Und. In einem formellen Anschreiben liest sich das schlampig. Nehmen Sie das Wort.
„Freie Kost und Logis" – die korrekte Form
Die übliche Verbindung lautet „freie Kost und Logis". Das Adjektiv steht im Singular vor Kost und wird nicht wiederholt, weil Logis in der Form unverändert bleibt. Man sagt also nicht „freie Kost und freies Logis", auch wenn das grammatisch denkbar wäre – es klingt gestelzt. Und es heißt „bei freier Kost und Logis", nicht „bei freiem Kost und Logis".
Der Satz, den Sie im Zweifel so schreiben können: Die Stelle ist mit freier Kost und Logis verbunden. Fertig. Kein Bindestrich, keine Anführungszeichen, keine Verrenkung.
Eine Anmerkung, weil ich das selbst lange durcheinandergebracht habe: „freie Station" ist nicht dasselbe. Der Ausdruck steht eher für den kompletten Unterhalt, den ein Haushalt einer Hilfskraft gewährt, oft in der Landwirtschaft. „Kost und Logis" meint präzise die zwei Dinge: Essen und Unterkunft.
Was fällt unter Kost und Logis – und was nicht?
Hier wird es praktisch. Ob ein Arbeitgeber etwas als „Kost und Logis" abrechnet oder nicht, entscheidet darüber, ob es steuerpflichtig ist. Und die Grenze ist enger, als viele glauben.
Was dazugehört
- Mahlzeiten – Frühstück, Mittag- und Abendessen, die der Betrieb stellt.
- Unterkunft – ein Zimmer oder eine Wohnung, die der Arbeitgeber überlässt.
- Nebenleistungen des Zimmers – Heizung, Warmwasser, Strom, soweit sie zum Wohnen dazugehören. In der Praxis tauchen sie als Zuschlag im Sachbezug auf.
Was nicht dazugehört
Getränke in der Kantine, die frei verfügbar sind, laufen steuerlich oft separat; Fahrtkostenzuschüsse sind ein eigener Topf; Arbeitskleidung ebenfalls. Und Bargeld ist nie Kost und Logis, auch wenn es dafür gedacht ist. Sobald es auf dem Konto landet, ist es Lohn.
Ein Punkt, den viele übersehen: Es kommt auf den Wert der Leistung an, nicht auf den Namen im Vertrag. Steht im Arbeitsvertrag „unentgeltliche Überlassung eines Zimmers im Personalwohnheim", ist das trotzdem ein geldwerter Vorteil. Ob er zu versteuern ist, hängt von den Sachbezugswerten ab – nicht von der Formulierung, die jemand gewählt hat, um es zu vermeiden.
Wie viel darf für Kost und Logis abgezogen werden?
Die ehrliche Antwort zuerst: bei Mahlzeiten gibt es amtliche Pauschbeträge, beim Wohnen nicht. Das ist der Punkt, an dem fast alle Ratgeber im Netz enden – und wo der Ärger anfängt.
Mahlzeiten: die amtlichen Sachbezugswerte
Für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mahlzeiten gelten bundesweit einheitliche Werte, die jedes Jahr neu festgesetzt werden. Die Größenordnung, an der sich die Praxis orientiert: Frühstück im niedrigen einstelligen Eurobereich, Mittag- und Abendessen etwa doppelt so viel, Vollverpflegung als Tagesbetrag entsprechend mehr. Zahlen Sie nicht auf alte Werte – die Beträge von vor ein paar Jahren sind längst überholt, und ich habe selbst schon eine Abrechnung nachjustieren müssen, weil die Werte aus einem alten Formular stammten.
Wichtig für die Anwendung: Wenn der Beschäftigte selbst etwas dazuzahlt (Eigenanteil), wird dieser Betrag von der Pauschale abgezogen. Zahlt jemand mehr als den Sachbezugswert, entsteht kein geldwerter Vorteil mehr – dann ist die Sache für den Arbeitgeber erledigt.
Wohnung: keine Pauschale, sondern eine Grenze
Und jetzt der Teil, den ich am liebsten erkläre, weil er am häufigsten schiefgeht. Für die Überlassung einer Wohnung gibt es keinen festen Eurobetrag, den man aus einer Tabelle ablesen könnte. Stattdessen arbeitet die Bewertung mit der ortsüblichen Miete – und kennt eine Untergrenze, unter die nicht gegangen werden darf, selbst wenn die Wohnung real weniger wert ist. Für einfache Unterkünfte gibt es zusätzlich einen Abschlag.
Kurz gesagt: Der Wert einer Werkswohnung ergibt sich aus dem Mietspiegel am Standort, nicht aus einer bundesweiten Liste. Genau deshalb finden Sie im Netz so wenige konkrete Zahlen – und genau deshalb sind die, die Sie finden, meist falsch oder veraltet.
| Leistung | Bewertungsgrundlage | Was Sie prüfen müssen |
|---|---|---|
| Frühstück | amtlicher Sachbezugswert pro Mahlzeit | Aktuelles Jahr, Eigenanteil abziehen |
| Mittag- und Abendessen | amtlicher Sachbezugswert pro Mahlzeit | Gleiche Werte, Vollverpflegung als Summe |
| Zimmer / Wohnung | ortsübliche Miete, Untergrenze beachten | Mietspiegel des Standorts, Abschlag für Einfachunterkunft |
| Heizung, Strom, Wasser | Zuschlag zum Wohnwert | Im Vertrag einzeln ausweisen |
| Bargeld statt Sachleistung | kein Sachbezug | Immer voller Lohn, immer voll versteuert |
Ein durchgerechnetes Beispiel
Nehmen wir das Paar von der Küchentisch-Szene: Bruttolohn 2.400 Euro, Zimmer im Personalhaus, Vollverpflegung an sieben Tagen, kein Eigenanteil. Der Arbeitgeber muss den Wert der Mahlzeiten nach den aktuellen Pauschalen ansetzen und den Wohnwert nach dem örtlichen Mietniveau. Beides zusammen landet als Sachbezug auf der Abrechnung – es erhöht das beitragspflichtige Brutto, auch wenn kein Cent ausgezahlt wird. Deshalb sank die Nettosumme, ohne dass jemand etwas „abgezogen" hätte. Das ist der Moment, in dem die meisten glauben, sie seien betrogen worden. Sind sie nicht. Es ist nur schlecht erklärt worden.
Der Streit um den Mindestlohn
Da gibt es eine Sonderregel, die in der Gastronomie und Hotellerie jedes Jahr für Diskussionen sorgt: Sachleistungen können unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das gilt nicht branchenübergreifend, sondern nur dort, wo eine allgemeinverbindliche tarifliche Regelung es vorsieht – und das wird von den zuständigen Stellen kontrolliert.
Ich habe erlebt, wie ein Betrieb in einem anderen Bereich versucht hat, dieselbe Logik anzuwenden. Das ging schief, und zwar mit Nachzahlung. Die Regel ist eng, sie ist bereichsgebunden, und sie ist der Punkt, an dem ich jedem rate, im Zweifel eine Beratung zu bezahlen statt zu raten.
Häufige Fragen, die mir immer wieder gestellt werden
Ist „freie Kost und Logis" steuerfrei?
Nein. Kostenlos gestellt heißt nicht steuerfrei. Die Leistung wird als Sachbezug bewertet und dem Lohn zugerechnet. Sie löst Beiträge zur Sozialversicherung aus und erhöht das zu versteuernde Einkommen, auch wenn kein Geld fließt.
Darf der Arbeitgeber einfach vom Lohn abziehen?
Nur wenn es eine Grundlage gibt – Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine wirksame Vereinbarung. Ohne diese Grundlage ist ein Abzug für Unterkunft oder Verpflegung unzulässig. Prüfen Sie die Abrechnung, und lassen Sie sich die Berechnung zeigen.
Was bedeutet es, wenn in einer Anzeige „Kost und Logis frei" steht?
Dass der Betrieb Zimmer und Verpflegung stellt, ohne dass dafür ein Entgelt verlangt wird. Ob und in welcher Höhe dieser Vorteil auf Lohn, Mindestlohn oder Sozialversicherung angerechnet wird, steht dort meist nicht – danach müssen Sie fragen.
Gibt es einen einheitlichen Pauschalbetrag für alles zusammen?
Nein. Für Mahlzeiten ja, für die Unterkunft nein. Wer Ihnen einen einzigen Bundesbetrag für beides nennt, hat die Systematik nicht verstanden.
Was ich nach Jahren mit diesem Begriff gelernt habe
Die Wendung ist alt, aber sie ist nicht harmlos. Sie taucht in Anzeigen auf, die großzügig klingen, in Verträgen, die niemand zu Ende liest, und in Abrechnungen, die niemand erklärt. Der eigentliche Trick liegt nicht im Wort selbst – das Wort ist banal. Der Trick liegt darin, dass „frei" für den einen Freiheit bedeutet und für den anderen eine Zeile auf einem Blatt Papier, die das Netto drückt.
Wenn Sie eine Stelle mit Kost und Logis antreten, fragen Sie drei Dinge: Wie hoch ist der Sachbezug pro Monat? Wird er auf den Mindestlohn angerechnet? Und was passiert, wenn ich das Zimmer nicht mehr brauche? Die Antworten entscheiden mehr über Ihr Einkommen als die Zahl, die im Inserat steht.
Und wenn Sie das nächste Mal eine Anzeige tippen: freie Kost und Logis. Klein geschrieben, groß gedacht.